Sie können Kindergeld beantragen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Ihr Kind ist unter 18 Jahren alt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch für volljährige Kinder Kindergeld beantragen.
- Sie ermöglichen die regelmäßige Versorgung Ihres Kindes und es lebt in Ihrem Haushalt. Dies gilt ebenfalls für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder.
- Ihr Wohnort befindet sich in Deutschland oder einem der anderen EU-Länder, sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz.
- Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland“.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlung von Kindergeld unabhängig von Ihrem Einkommen erfolgt.
Zeitpunkt der Einreichung der Nachweise
Um zu belegen, dass Ihr Kind die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld erfüllt, müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Für Kinder, die jünger als 18 Jahre sind, sind in der Regel lediglich Ihre steuerliche Identifikationsnummer sowie die Ihres Kindes erforderlich.
- Für Kinder, die älter als 18 Jahre sind, sind zusätzliche Nachweise notwendig, wie beispielsweise eine Praktikumsbescheinigung oder eine Schulbescheinigung. Im Folgenden finden Sie, welche spezifischen Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.
Beantragung von Kindergeld
Die Beantragung von Kindergeld erfolgt in mehreren Schritten. Hier finden Sie eine strukturierte Übersicht, wie Sie dabei vorgehen können:
- Feststellen der Berechtigung: Überprüfen Sie zunächst, ob Sie die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld erfüllen (siehe „Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld“).
- Notwendige Unterlagen sammeln: Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Nachweise für die Antragstellung bereit haben. Dazu gehören:
– Ihre steuerliche Identifikationsnummer sowie die Ihres Kindes,
– Bei volljährigen Kindern: zusätzliche Nachweise wie Schul- oder Praktikumsbescheinigungen,
– Falls Ihr Kind im Ausland geboren wurde oder dort lebt: eine Kopie der ausländischen Geburtsurkunde oder ein anderes amtliches Dokument, das die Geburt bescheinigt. - Antragsformular ausfüllen: Laden Sie das entsprechende Antragsformular für Kindergeld von der Website der Familienkasse herunter, oder fordern Sie es direkt bei der Familienkasse an. Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und achten Sie darauf, alle erforderlichen Informationen anzugeben.
- Einreichen des Antrags: Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den gesammelten Nachweisen an die zuständige Familienkasse. Dies kann in der Regel entweder per Post oder manchmal auch elektronisch erfolgen, je nach Vorgaben der zuständigen Behörde.
- Bestätigung abwarten: Nach dem Einreichen des Antrags erhalten Sie von der Familienkasse eine Bestätigung über den Erhalt Ihrer Unterlagen. Sollte Ihr Antrag bearbeitet werden, erhalten Sie in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist (meist mehrere Wochen) eine Rückmeldung, ob Ihnen Kindergeld bewilligt worden ist und in welcher Höhe.
- Änderungen zeitnah melden: Informieren Sie die Familienkasse umgehend über jegliche Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen, wie z. B. eine Adressänderung oder Änderungen in Bezug auf die Versorgung Ihres Kindes, um eine unterbrechungsfreie Auszahlung des Kindergeldes sicherzustellen.
- Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an die zuständige Familienkasse wenden. Dort stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, die Ihnen bei der Antragstellung behilflich sein können.
- Wenn Sie Kindergeld für ein Kind beantragen, das im Ausland geboren wurde oder dort lebt, ist es notwendig, eine Kopie der ausländischen Geburtsurkunde einzureichen. Alternativ können auch andere amtliche Dokumente, die die Geburt Ihres Kindes belegen, als Nachweis verwendet werden.
In Ihrem Antrag auf Kindergeld oder Kinderzuschlag haben Sie Angaben zu Ihrer Person sowie zu Ihren Lebensumständen gemacht. Änderungen in den persönlichen Verhältnissen Ihrer Familie, beispielsweise bezüglich Ihrer Bankverbindung oder Wohnadresse, sind ebenfalls relevant. Bitte informieren Sie uns zeitnah über Änderungen, um sicherzustellen, dass die Zahlungen des Kindergeldes oder des Kinderzuschlags fristgerecht an Sie erfolgen.