Datenschutz in der Kita

  • Videoüberwachung:
    • Rechtliche Grundlage: In der Regel bedarf die Videoüberwachung einer rechtlichen Grundlage, wie z.B. einer entsprechenden Gesetzesbestimmung oder einer Einwilligung der Betroffenen.
    • Zweckbindung: Die Videoüberwachung muss einem bestimmten Zweck dienen, z.B. der Sicherung von Eigentum oder der Gewährleistung der Sicherheit von Kindern.
    • Datenminimierung: Es sollten nur die unbedingt notwendigen Bereiche videoüberwacht werden.
    • Informationspflicht: Eltern müssen über die Videoüberwachung informiert werden.
  • Social Media:
    • Einwilligung: Die Veröffentlichung von Fotos oder Videos von Kindern in sozialen Medien bedarf immer der ausdrücklichen Einwilligung der Eltern.
    • Datenschutz-Einstellungen: Soziale Medien sollten so eingestellt werden, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf die Inhalte haben.
  • Cloud-Dienste:
    • Datensicherheit: Bei der Nutzung von Cloud-Diensten ist auf eine hohe Sicherheit der Daten zu achten.
    • Vertragsgestaltung: Es sollten entsprechende Verträge mit den Cloud-Anbietern abgeschlossen werden, die den Datenschutz gewährleisten.
  • Auskunftspflichten:
    • Elternrechte: Eltern haben das Recht, Auskunft über die zu ihrem Kind gespeicherten Daten zu erhalten.
    • Dokumentation: Es sollte eine genaue Dokumentation über die Verarbeitung personenbezogener Daten geführt werden.
  • Datenschutzbeauftragter:
    • Größere Einrichtungen: Ab einer bestimmten Größe der Kita kann die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erforderlich sein.

Praktische Tipps für Kitas

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Die DSGVO gilt auch für Kitas. Es ist wichtig, sich mit den Anforderungen der DSGVO vertraut zu machen.
  • Datenschutz-Folgeabschätzung: Bei neuen Projekten oder Verfahren, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führen, ist eine Datenschutz-Folgeabschätzung durchzuführen.
  • Regelmäßige Schulungen: Das Personal sollte regelmäßig zum Thema Datenschutz geschult werden.
  • Technische Maßnahmen: Es sollten geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ergriffen werden.
  • Datenschutzbeauftragter: Bei Bedarf sollte ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden.

Mögliche Szenarien und Fragen

  • Ein Kind wird krank: Welche Daten dürfen an das Gesundheitsamt übermittelt werden?
  • Ein Kind wird Opfer von Gewalt: Welche Schritte sind zu unternehmen und welche Daten dürfen an das Jugendamt weitergegeben werden?
  • Ein Elternteil möchte die Kita wechseln: Welche Daten müssen an die neue Kita übermittelt werden?
  • Ein Mitarbeiter verliert sein Handy, auf dem sich Kinderfotos befinden: Welche Maßnahmen sind zu ergreifen?

Zusätzliche Ressourcen:

  • Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Bundesländer: Hier finden Sie Ansprechpartner und weitere Informationen zum Datenschutz.
  • Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Die Bundesbeauftragte bietet umfassende Informationen zum Datenschutz.
  • Fachliteratur und Weiterbildungsangebote: Es gibt zahlreiche Bücher, Online-Kurse und Seminare zum Thema Datenschutz, die speziell auf die Bedürfnisse von Kitas zugeschnitten sind.

Fazit:

Der Datenschutz in Kitas ist ein komplexes Thema, das eine kontinuierliche Auseinandersetzung erfordert. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen können Kitas den Schutz der personenbezogenen Daten von Kindern und Eltern gewährleisten.

Datenschutz in der Kita